Allgemeine Geschäftsbedingungen

Augusta Seniorenservice KG, Gottbillstraße 34a, 54294 Trier

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Betreuung von Personen (Betreute) durch Betreuungskräfte des Augusta Seniorenservice.

1.2. Individuelle Vertragsabreden zwischen Augusta Seniorenservice und dem Ver-tragspartner haben Vorrang vor diesen AGB.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1. Augusta Seniorenservice erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Betreuung von Personen im Sinne von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“.
Dazu zählen unter anderem:
a.) die hauswirtschaftliche Betreuung
b.) Verköstigung
c.) Körperpflege
d.) Mobilität

2.2. Des Weiteren werden Leistungen im Rahmen von Korrespondenz- oder Sekretariatsarbeiten erbracht. Diese beinhalten jedoch keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung.

2.3. Die einzelnen Leistungen und deren Umfang werden im Rahmen des Vertragsschlusses individuell besprochen und vereinbart.

2.4. Nicht Vertragsgegenstand sind Tätigkeiten, welche zur Pflege oder medizinischen Versorgung zählen. Ferner ist die Überwachung einer Medikamenteneinnahme nicht Vertragsgegenstand.

 

3. Vertragsschluss

3.1. Verträge werden zwischen Augusta Seniorenservice und dem Betreuten oder mit einem Vertreter des Betreuten abgeschlossen. Alternativ werden Verträge zwischen Augusta Seniorenservice und einem Dritten zugunsten des Betreuten geschlossen.

3.2. Sofern der Vertragsschluss als Außergeschäftsraumvertrag erfolgt, hat der Vertragspartner grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Weitere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von Augusta Seniorenservice.

 

4. Leistungserbringung

4.1. Betreuungsleistungen werden an den vereinbarten Wochentagen zu den vereinbarten Zeiten erbracht. Leistungen werden ganzjährig und auch an Feiertagen erbracht.

4.2. Der Betreute bzw. der Vertragspartner sind verpflichtet, die Betreuungskraft auf körperliche Einschränkungen, Beschwerden oder Krankheiten des Betreuten hinzuweisen.

4.3. Ein Anspruch des Betreuten oder des Vertragspartners auf eine bestimmte Betreuungskraft besteht nicht. Augusta Seniorenservice ist berechtigt, Betreuungs-kräfte nach eigenem Ermessen einzusetzen.

 

5. Betreuungskosten und Abrechnung

5.1. Soweit Betreuungskosten von der Pflegekasse oder einer sonstigen Stelle erstattet werden, rechnet Augusts Seniorenservice mit dieser Stelle direkt ab. Augusta Seniorenservice verfügt über ein Zulassung, um mit der Pflegekasse direkt abrechnen zu können.

5.2. Der Anspruch des Betreuten gegen die Pflegekasse auf Erstattung der Betreuungskosten wird an Augusta Seniorenservice abgetreten. Die Abtretung erfolgt erfüllungshalber. Bei einer Ablehnung der Zahlung durch die Pflegekasse ist Augusta nicht verpflichtet, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Der Vertragspartner bleibt in voller Höhe Schuldner der Betreuungskosten.

5.3. Abgerechnet werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen. Befindet sich der Betreute in stationärer Behandlung oder benötigt er eine Leistung aus anderen Gründen nicht, kann er die Leistung kurzfristig stornieren.

5.4. Abrechnet werden die von der Pflegekasse erstattungsfähigen Sätze für Betreuung und Fahrtkosten. Überschreiten die Betreuungskosten den erstattungsfähi-gen Gesamtbetrag, ist der Differenzbetrag vom Vertragspartner als Eigenleistung zu begleichen.

5.5. Der von der Pflegekasse zu erstattende Gesamtbetrag ergibt sich aus dem Pflegegrad des Betreuten und des Entlastungsbetrages gem. § 45b SGV XI, der auf Antrag erhöht werden kann. Augusta Seniorenservice übernimmt für den Betreuten auf Wunsch die Antragstellung für die Erhöhung des Entlastungsbetrages.

 

6. Haftung

6.1. Augusta Seniorenservice haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Personen- und Vermögensschäden nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

6.2. Eine Mitverschulden des Vertragspartners bei der Entstehung eines Schadens ist zu berücksichtigen. Ein Mitverschulden liegt insbesondere vor, wenn Informationen über den Betreuten zu Beschwerden und Vorerkrankungen nicht vollständig und richtig erteilt werden.

 

7. Datenschutz

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, Augusta Seniorenservice die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Abrechnung mit der Pflegekasse oder eine sonstigen Stelle bereitzustellen.

7.2. Augusta Seniorenservice verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur unter Einhaltung der Datenschutzgesetze zu verwenden. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzhinweise von Augusta Seniorenservice.

 

8. Vertragslaufzeit

8.1. Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

8.2. Das Recht zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner in Textform unter Hervorhebung der Änderungen mindestens sechs Wochen vor der geplanten Wirksamkeit der Änderung mitgeteilt. Es werden nur solche Änderungen vorgenommen, die die grundlegende Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung nicht einseitig zu Lasten des Vertragspartners ändern.

9.2. Widerspricht der Vertragspartner der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen, gilt seine Zustimmung zu den Änderungen als erteilt. Auf diese Zustimmungswirkung weist Augusta Seniorenservice den Vertragspartner jeweils ausdrücklich hin.

 

Stand: 17.01.2022

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Adresse

Augusta Seniorenservice KG
Geschäftsführer: Martin Heimes
Gottbillstraße 34a, 54294 Trier

0651 - 14517900
service@augusta-seniorenservice.de



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